Die Untersuchung und Behandlung erfolgt gemäß § 611 Abs. 1 BGB:
"durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher den Dienst zusagt, zur Leistung der
versprochenen Dienste, der andere zur Gewährung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet."
sowie § 612 Abs. 1 BGB:
"Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den
Umständen entsprechend nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist."
Die Zahlung erfolgt gemäß der unter "Gebühren" angegebenen Sätze in voller Höhe am Behandlungstag in bar. Eine Quittung wird selbstverständlich ausgestellt.
Eine Terminabsage ist bis 48 Stunden vor Behandlungsbeginn problemlos möglich, andernfalls werden dem Tierhalter 50% des regulären Stundensatzes in Rechnung gestellt. Wenn das Verhalten des Tieres eine Behandlung nicht zulässt, werden Fahrtkosten und der anteilige Stundensatz berechnet.
Mit der Kontaktaufnahme erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten für Behandlung, Rechnungsstellung und einer Aufnahme in die Patientenkartei einverstanden.
Hinweis: Wie jeder andere, der einen heilenden Beruf ausübt, kann ich selbstverständlich kein Heilversprechen abgeben.